Informationen für deutsche Staatsangehörige

Die Rechts- und Konsularabteilung steht Ihnen zur Verfügung:

  • Montag - Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Freitag von 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr
  • oder nach Vereinbarung

Honorarkonsul in Kaschau

Informationen zum elektronischen Personalausweis

neuer Personalausweis Bild vergrößern neuer Personalausweis (© Bundesdruckerei GmbH) Ab Januar 2013 bietet die Botschaft Pressburg die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Sie hier, wenn Sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Slowakei haben, einen neuen Personalausweis beantragen können.

Euroscheine Symbolbild

EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung im Ausland verhängter Geldstrafen am 28. Oktober 2010 in Deutschland in Kraft getreten

Rechts- und Konsularangelegenheiten

Pässe, Kfz, Geburt im Ausland, Apostille... für Deutsche mit Wohnsitz in der Slowakei ist die Botschaft in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland.

Bürgerberatung im Generalkonsulat San Francisco

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.

Deutschenliste und Krisenvorsorge

Alle Deutschen, die im Ausland leben, konnten auch bisher schon bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Durch die Einführung eines passwortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch einfacher geworden. Bei der Eintragung in die Deutschenliste handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Pressburg rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie -- falls erforderlich -- in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Mehr zum Thema finden Sie

Freimengen bei Einreise in die Slowakei aus Drittstaaten

Gemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG legte die Slowakische Republik durch das Gesetz des Slowakischen Nationalrates Nr. 378/2008 der Gesetzessammlung ab 1.12.2008 neue zollfreie Warenmengen für Reisende aus Drittstaaten fest.

Familienfeier

Informationen für Auslandstätige und Auswanderer

Das "Bundesverwaltungsamt - Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer" gibt Länderinformationsschriften heraus und informiert bei Bedarf auch individuell, z.B. in über 40 Beratungsstellen bundesweit. Die "Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland" stellt Informationen zu Krankenversicherung im Ausland bereit.

Informationszentrum für Einwanderung

Das Zentrum hilft in der Slowakei lebenden Ausländern bei der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Es gibt Auskünfte zu Anmeldung, Sozialversicherung, Arbeitsmöglichkeiten, Gesundheit, Wohnung, Gewerbe etc.

Adressen und Kontakt finden Sie im folgenden Faltblatt.

In Deutschland hält die "Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige" des Bundesverwaltungsamts in über 40 Beratungsstellen bundesweit nützliche Informationen bereit.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Entschädigung von NS-Opfern

ZK-Zentrale Bild vergrößern Zentrale des Zentralkomitees der SED (© dpa / picture-alliance)

Nähere Informationen erhalten Sie hier

Deutschsprachige Medien in der Slowakei

Hier haben wir für Sie eine Liste mit Links zu deutschsprachigen slowakischen Medien zusammengestellt:

Wegfall der slowakischen Grenzkontrollen im Schengengebiet

Schengen-Karte

Am 06. Dezember 2007 stimmte der Rat der EU-Justiz- und Innenminister der Anwendung des Schengener Abkommens in der Slowakei sowie in Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen und Slowenien zu. Damit sind u.a. die Grenzkontrollen zwischen den alten und den genannten neuen Schengen-Mitgliedsländern weggefallen. Die Regelung gilt nicht für Zypern, Bulgarien und Rumänien (sowie auch weiterhin nicht für die EU-Mitglieder Irland und Großbritannien. Die Nicht-EU-Länder Norwegen und Island dagegen wenden das Schengener Abkommen an.)

Die Schweiz wendet die Vorschriften des Schengen-Besitzstands an!

Antragsformular Schengenvisum

Ab 12. Dezember 2008 können in der Schweiz wohnhafte Ausländer, die der Visumspflicht unterliegen, mit ihren Reisepass und der Schweizer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland und in die übrigen Schengen-Staaten einreisen.